BFSG: Digitale Barrierefreiheit für Unternehmen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet deutsche Unternehmen zur digitalen Barrierefreiheit. Erfahren Sie, was das Gesetz für Ihr Unternehmen bedeutet, welche Anforderungen gelten und wie Sie Compliance sicherstellen.
Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act). Es verpflichtet Unternehmen dazu, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.
Das Gesetz ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Es betrifft alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher (B2C) in Deutschland anbieten. Die technische Grundlage bilden die WCAG 2.2 AA Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines).
Ziel des BFSG ist es, Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen und damit die gesellschaftliche Teilhabe zu stärken.
Wen betrifft das BFSG?
Das BFSG gilt für Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher richten. Diese Branchen sind besonders betroffen:
E-Commerce
Online-Shops und Marktplätze
Banken & Finanzen
Online-Banking und Finanzdienstleistungen
Telekommunikation
Mobilfunk- und Internetanbieter
Transportdienste
Buchungsplattformen und Fahrplaninformationen
E-Books
Digitale Publikationen und Leseplattformen
Digitale Dienste
B2C-Websites und Web-Applikationen
Ausnahme: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro sind vom BFSG ausgenommen.
BFSG-Selbstcheck: Sind Sie betroffen?
Beantworten Sie vier kurze Fragen, um herauszufinden, ob das BFSG für Ihr Unternehmen gilt.
Bieten Sie Produkte oder Dienstleistungen online an?
Richtet sich Ihr Angebot an Verbraucher (B2C)?
Haben Sie mehr als 10 Mitarbeiter?
Beträgt Ihr Jahresumsatz mehr als 2 Mio. €?
WCAG 2.2 AA — Die technische Grundlage
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) definieren vier Grundprinzipien der Barrierefreiheit.
Wahrnehmbar (Perceivable)
Informationen und Bestandteile der Benutzeroberfläche müssen so dargestellt werden, dass sie von allen Nutzern wahrgenommen werden können.
Bedienbar (Operable)
Alle Funktionen der Benutzeroberfläche müssen per Tastatur und anderen Eingabemethoden bedienbar sein.
Verständlich (Understandable)
Informationen und Bedienung müssen verständlich sein. Texte müssen lesbar und die Funktionsweise vorhersehbar sein.
Robust (Robust)
Inhalte müssen so aufbereitet sein, dass sie von verschiedenen Benutzeragenten und assistiven Technologien interpretiert werden können.
Wichtige Erfolgskriterien
| Kriterium | Beschreibung | Stufe |
|---|---|---|
| 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt | Alle Bilder und nicht-textlichen Inhalte benötigen Alternativtexte. | A |
| 1.4.3 Kontrast (Minimum) | Text muss ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 aufweisen. | AA |
| 1.4.11 Nicht-Text-Kontrast | Grafische Elemente und UI-Komponenten benötigen ein Kontrastverhältnis von 3:1. | AA |
| 2.1.1 Tastatur | Alle Funktionen müssen per Tastatur erreichbar und bedienbar sein. | A |
| 2.4.4 Linkzweck (im Kontext) | Der Zweck eines Links muss aus dem Linktext oder seinem Kontext erkennbar sein. | A |
| 3.1.1 Sprache der Seite | Die Hauptsprache der Seite muss im HTML-Code angegeben sein. | A |
| 4.1.2 Name, Rolle, Wert | UI-Komponenten müssen Name, Rolle und Zustand korrekt an assistive Technologien übermitteln. | A |
Fristen und Termine
EU-Richtlinie 2019/882
Der European Accessibility Act wird vom Europäischen Parlament verabschiedet.
BFSG verabschiedet
Deutschland setzt die EU-Richtlinie mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in nationales Recht um.
BFSG in Kraft
Das Gesetz tritt vollständig in Kraft. Unternehmen müssen alle Anforderungen erfüllen.
Was passiert bei Nichteinhaltung?
Die Konsequenzen bei Verstößen gegen das BFSG sind erheblich. Unternehmen sollten frühzeitig handeln.
Bußgelder bis zu 100.000 Euro
Bei Verstößen gegen das BFSG können Bußgelder in erheblicher Höhe verhängt werden.
Abmahnungen
Wettbewerber und Verbraucherschutzverbände können rechtliche Schritte einleiten.
Reputationsschaden
Mangelnde Barrierefreiheit kann das Vertrauen von Kunden und Partnern beschädigen.
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Häufig gestellte Fragen zum BFSG
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